Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für die Beantragung von Aufenthalten in der Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein. Diese Informationen richten sich an zuweisende Ärztinnen und Ärzte.
Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Es wird empfohlen ausgefüllte Anträge über das Gesundheitspartnerportal GPP (Kanal: Kur / Rehabilitation / Genesungsaufenthalt – Antrag) oder übergangsweise auch über den Kommunikationskanal DaMe / MedicalNet (Empfänger MEBVAKUR) zu übermitteln. Andere Kommunikationskanäle wie z.B. verschlüsselte Mails (z.B. Secure Mail, SEPPMail) oder FTAPI können von der BVAEB nicht unterstützt werden.
Indikationen
Die Zuweisung erfolgt über den Kurantrag, die Bewilligung des Aufenthaltes wird vom ärztlichen Dienst der BVAEB vorgenommen.
Indikation sind Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, wie z.B. rezidivierende Rückenschmerzen, Gelenksschmerzen bei Arthrose und Arthritiden, Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasisarthritis aber auch Nachbehandlung nach gelenksersetzenden Operationen (H-TEP, K-TEP) oder gelenksrekonstruierenden Operationen (Rotatorenmanschette, Kreuzbandersatzplastik). Nach Operationen ist ein Antritt frühestens 8-10 Wochen nach dem Eingriff möglich, da sonst unsere Badetherapien nicht angewendet werden können.
- Kurfähigkeit in unserem Haus bedeutet:
Die in unser Haus zugewiesenen Patientinnen und Patienten müssen selbstständig sein, das bedeutet, dass sie beim Anziehen und Duschen keine Hilfestellung benötigen, auch wenn die Badekleidung nass ist. Das Einsteigen in ein Bad und das Heraussteigen kann durch Hilfestellung und Badelift erleichtert werden, der Weg von und zu den Zimmern muss allein bewältigt werden.
Bedenken Sie, dass vom Zimmer zur Therapie oder zum Speisesaal jeweils ca. 100m Gehstrecke zu überwinden sind. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten mit einer zuerkannten Pflegestufe prinzipiell nicht kurfähig sind.
Die Therapien im Gasteinertal sind geprägt durch unser ortsgebundenes Kurmittel Radon, welches ein reizstarkes Kurmittel ist und bei Kreislaufschwäche oder bei unbehandelten Hypertonien zur Verstärkung der Symptome führen kann. Außerdem wird eine Malignom Erkrankung als Kontraindikation gewertet, einen Mindestabstand von 1 Jahr nach Abschluss aller Therapien (Patienten gelten als gesundet) müssen wir unbedingt einhalten.
Eine grundsätzliche körperliche Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten muss gewährleistet sein, da das Leistungsprofil ein medizinisches Training im Sinne von Kraft- und Ausdauertrainings erfordert.
Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei unserem ärztlichen Dienst (Leitende Ärztin Dr. Karin Serrat) nach, ob der Aufenthalt bei entsprechender Grunderkrankung sinnvoll ist. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer
050405-88628.